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Hilfspakete24
Gesetzliche Grundlage: §15 SGB XI

Pflegegrade 1 bis 5
verständlich erklärt.

Welcher Pflegegrad bringt welche Leistungen? Wir zeigen Ihnen alle Geldbeträge, Sachleistungen und Ansprüche — klar, aktuell und ohne Fachchinesisch.

Leistungen im Überblick

Das steht Ihnen monatlich zu

Alle wichtigen Leistungen nach Pflegegrad — aktuelle Beträge nach Pflegereform Juli 2025.

Leistung PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
Pflegegeld
monatlich
Pflegesachleistungen
monatlich
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
monatlich — unser Hauptservice
42 € 42 € 42 € 42 € 42 €
Entlastungsbetrag
monatlich
Verhinderungs- + Kurzzeitpflege
Jahresbudget
Tages- & Nachtpflege
monatlich
Vollstationäre Pflege
monatlich
Hausnotruf
monatlich
Wohnraumanpassung
je Maßnahme

Die genauen Beträge erfahren Sie im persönlichen Gespräch. Stand: Pflegereform Juli 2025.

Die 42€ für Pflegehilfsmittel sind Ihr sicherster Anspruch — ab Pflegegrad 1, ohne Zuzahlung. Wir übernehmen den Antrag und liefern Ihre Pflegebox monatlich frei Haus.
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Die 5 Pflegegrade

Was bedeuten die Pflegegrade?

Seit 2017 bewertet das neue Begutachtungsassessment (NBA) nicht mehr Pflegeminuten, sondern den Grad der Selbstständigkeit — das begünstigt besonders Menschen mit Demenz.

1

Pflegegrad 1

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

12,5 – 26,9 Punkte

Die Person kann vieles noch alleine, braucht aber regelmäßige Unterstützung — z.B. beim Anziehen, bei Terminen oder Medikamenten. Typisch: beginnende Demenz, eingeschränkte Mobilität nach OP.

Ihre wichtigsten Leistungen:
  • Entlastungsbetrag monatlich
  • 42 € für Pflegehilfsmittel (Pflegebox)
  • Zuschuss Hausnotruf
  • Zuschuss Wohnraumanpassung
2

Pflegegrad 2

Erhebliche Beeinträchtigung — häufigste Stufe

27 – 47,4 Punkte

Tägliche Hilfe bei Körperpflege, Essen, Mobilität ist nötig. Typisch: mittelstarke Demenz, deutliche Gebrechlichkeit, Zustand nach Schlaganfall mit Einschränkungen. Ca. 43,5 % aller ambulant Gepflegten haben PG 2.

Ab hier deutlich mehr Leistungen:
  • Pflegegeld monatlich
  • Pflegesachleistungen
  • Verhinderungs- & Kurzzeitpflege
  • 42 € für Pflegehilfsmittel (Pflegebox)
  • Entlastungsbetrag
3

Pflegegrad 3

Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

47,5 – 69,9 Punkte

Umfassende tägliche Hilfe ist erforderlich. Typisch: fortgeschrittene Demenz, zeitweise Bettlägerigkeit, Rollstuhlnutzung, schwere chronische Erkrankung. Zweithäufigste Einstufung mit ca. 1,2 Mio. ambulant Gepflegten.

Deutlich höhere Geldleistungen:
  • Pflegegeld monatlich
  • Pflegesachleistungen
  • Tages- & Nachtpflege
  • 42 € für Pflegehilfsmittel (Pflegebox)
  • Entlastungsbetrag
4

Pflegegrad 4

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

70 – 89,9 Punkte

Die Selbstständigkeit ist weitestgehend verloren, nahezu rund-um-die-Uhr-Betreuung ist nötig. Typisch: schwere Demenz, dauerhafte Bettlägerigkeit, Multimorbidität.

Sehr umfangreiche Leistungen:
  • Pflegegeld monatlich
  • Pflegesachleistungen
  • Tages- & Nachtpflege
  • Vollstationäre Pflege
  • 42 € für Pflegehilfsmittel (Pflegebox)
5

Pflegegrad 5

Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

90 – 100 Punkte

Höchste Stufe mit maximaler Unterstützung. Typisch: Wachkoma, Sterbephase, schwerste Multimorbidität. Fast 50% dieser Menschen leben stationär. Auch mit unter 90 Punkten zuordenbar bei „besonderer Bedarfskonstellation" (z.B. Gebrauchsunfähigkeit aller Extremitäten).

Höchste Leistungen:
  • Pflegegeld monatlich
  • Pflegesachleistungen
  • Tages- & Nachtpflege
  • Vollstationäre Pflege
  • 42 € für Pflegehilfsmittel (Pflegebox)
So wird eingestuft

Die 6 Module der Begutachtung

Der Medizinische Dienst (MD) prüft bei der Begutachtung 6 Lebensbereiche. Jeder Bereich hat ein anderes Gewicht — zusammen ergeben sie 0 bis 100 Punkte.

40 %

Selbstversorgung

Waschen, Duschen, An-/Auskleiden, Essen, Trinken, Toilettengang. Der größte Einflussfaktor auf Ihren Pflegegrad.

20 %

Krankheits-/Therapieanforderungen

Medikamente, Injektionen, Verbandswechsel, künstliche Ernährung, Arztbesuche, Dialyse.

15 %

Alltagsleben & soziale Kontakte

Tagesablauf planen, Beschäftigung, Kontakte pflegen, direkter Kontakt mit Menschen.

10 %

Mobilität

Positionswechsel im Bett, Sitzen, Umsetzen, Fortbewegung in der Wohnung, Treppensteigen.

7,5 %

Kognitive & kommunikative Fähigkeiten

Örtliche/zeitliche Orientierung, Erinnern, Entscheidungen treffen, Bedürfnisse mitteilen.

7,5 %

Verhalten & psychische Problemlagen

Motorisch auffälliges Verhalten, Aggressionen, Ängste, nächtliche Unruhe, Depression.

Für die Gesamtpunktzahl zählt von Modul 2 & 6 der jeweils höhere Wert — sie werden nicht addiert. Zusätzliche Module (Außerhäusliche Aktivitäten, Haushaltsführung) werden dokumentiert, fließen aber nicht in den Pflegegrad ein.

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