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Was ist der MDK / Medizinische Dienst?
Der Medizinische Dienst (MD) — früher MDK genannt — ist der gutachterliche Dienst der gesetzlichen Krankenversicherung. Er prüft im Auftrag Ihrer Pflegekasse, ob und in welchem Umfang Pflegebedürftigkeit vorliegt. Bei Privatversicherten übernimmt das die Firma Medicproof.
Die Gutachter sind ausgebildete Pflegefachkräfte mit Zusatzqualifikation. Sie kommen zu Ihnen nach Hause und begutachten die pflegebedürftige Person 60 bis 90 Minuten lang.
Ablauf der Begutachtung
- Antrag stellen bei Ihrer Pflegekasse
- Pflegekasse beauftragt den MD
- Terminvereinbarung durch den MD per Brief (Sie können den Termin im Notfall einmal verschieben)
- Hausbesuch — der Gutachter kommt zu Ihnen
- Gutachten wird erstellt und an die Pflegekasse geschickt
- Bescheid der Pflegekasse — spätestens 25 Arbeitstage nach Antragstellung
Wichtig: Der Gutachter teilt das Ergebnis nicht vor Ort mit. Sie erfahren den Pflegegrad erst durch den schriftlichen Bescheid der Kasse.
Das Pflegetagebuch — Ihre Geheimwaffe
Das wichtigste Vorbereitungsinstrument ist das Pflegetagebuch. Beginnen Sie damit idealerweise 2 Wochen vor dem Termin. Notieren Sie täglich:
- Welche Hilfe wurde geleistet (z.B. „Hilfe beim Anziehen", „Begleitung zur Toilette")
- Wie lange hat es gedauert
- Wer hat geholfen
- Besondere Vorkommnisse (z.B. „Verwirrtheit nachts", „Sturz im Bad")
Warum das so wichtig ist: Die meisten Pflegebedürftigen unterschätzen ihren Hilfebedarf. „Das mache ich doch alleine" — oft wird vergessen, wie oft man eigentlich nachfragt, erinnert oder unterstützt. Ein Tagebuch zeigt die Realität ungeschönt.
Wir bereiten Sie auf die Begutachtung vor und sind bei Bedarf auch beim Termin dabei. Erstgespräch kostenfrei →
Vorbereitungs-Checkliste
Diese Unterlagen sollten am Termin griffbereit liegen:
- ☐ Pflegetagebuch (2 Wochen)
- ☐ Arztbriefe der letzten 12 Monate
- ☐ Aktueller Medikamentenplan
- ☐ Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
- ☐ Krankenhausentlassungsberichte
- ☐ Liste der Hilfsmittel (Rollator, Brille, Hörgerät, Toilettenstuhl, etc.)
- ☐ Pflegegrad-Bescheid (bei Höherstufungs-Antrag)
- ☐ Liste der Therapien (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie)
- ☐ Eigene Notizen zu Fragen, die Sie stellen möchten
Zusätzlich: Sorgen Sie für Begleitung. Eine Pflegeperson oder Angehörige sollte beim Termin dabei sein und mitreden können.
Während des Termins
Der Gutachter wird durch alle Räume gehen und die pflegebedürftige Person bitten, bestimmte Tätigkeiten vorzuführen — zum Beispiel aufstehen, gehen, ein Glas Wasser nehmen oder einen Knopf öffnen.
Diese 6 Bereiche werden geprüft (das sog. NBA-Punktesystem):
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhalten und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Bewältigung von Krankheits-/Therapieanforderungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Mehr zu den Modulen erfahren Sie auf der Seite Pflegegrade 1–5.
Die 5 häufigsten Fehler vermeiden
Fehler 1: „Sich zusammenreißen"
Viele Pflegebedürftige zeigen sich beim Termin von ihrer besten Seite — sie möchten nicht als hilflos erscheinen. Das ist menschlich, aber kontraproduktiv. Schildern Sie die Realität, nicht das, was Sie an einem guten Tag schaffen.
Fehler 2: Allein zur Begutachtung
Ohne Begleitung fehlt der „zweite Blick". Eine Pflegeperson kann den Gutachter darauf hinweisen, wenn etwas vergessen oder geschönt dargestellt wird.
Fehler 3: Hilfsmittel verstecken
Lassen Sie Rollator, Toilettenstuhl, Hörgeräte und alle Hilfsmittel sichtbar liegen. Räumen Sie für den Termin nicht „extra auf". Der Gutachter sieht: Genau das brauche ich im Alltag.
Fehler 4: Termin in der „besten Tageszeit"
Wenn die pflegebedürftige Person morgens fitter ist als nachmittags, vereinbaren Sie nicht den Vormittagstermin. Lassen Sie den Termin im typischen Zustand stattfinden.
Fehler 5: Kein Pflegetagebuch
Ohne Pflegetagebuch wird der Hilfebedarf fast immer unterschätzt — auch von Ihnen selbst. Investieren Sie die 2 Wochen Zeit.
Nach dem Termin
Innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung muss der Bescheid bei Ihnen sein. Bei Überschreitung steht Ihnen eine Entschädigung von 70 € pro angefangene Woche zu.
Wichtige Schritte nach dem Bescheid:
- Gutachten anfordern — Sie haben das Recht auf Einsicht. Schreiben Sie an die Pflegekasse, dass Sie das Gutachten zugesendet bekommen möchten.
- Pflegegrad prüfen — Entspricht er der Realität?
- Bei Ablehnung oder zu niedrigem Pflegegrad: Widerspruch innerhalb von 30 Tagen einlegen. Wir helfen dabei. Mehr Infos auf der Seite Pflegegrad beantragen.
- Pflegebox beantragen — Sobald ein Pflegegrad anerkannt ist, sollten Sie sofort Ihre kostenlose Pflegebox sichern.
Mit einer guten Vorbereitung holen Sie das Maximum aus dem Termin heraus. Wir wünschen viel Erfolg — und stehen Ihnen jederzeit zur Seite.