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Aktuell Pflegepolitik

Pflegereform 2027 (PNOG): Alle geplanten Änderungen im Überblick

Am 4. Juni 2026 wurde der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) vorgelegt. Es ist die größte geplante Reform der Pflegeversicherung seit Jahren — mit neuen Budgets, geänderten Zugangsvoraussetzungen und weitreichenden Folgen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Hier lesen Sie kompakt, was auf Sie zukommen könnte.

12 Min. Lesezeit Stand: 9. Juni 2026 Wird fortlaufend aktualisiert
Wichtiger Hinweis
Es handelt sich um einen Gesetzesentwurf
Die hier beschriebenen Regelungen stammen aus dem Referentenentwurf vom 4. Juni 2026. Das PNOG muss noch das Kabinett, den Bundestag und den Bundesrat passieren — Details können sich ändern. Angaben ohne Gewähr, bitte im Einzelfall die aktuelle Rechtslage prüfen.

Inhalt

  1. Was ist das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)?
  2. Zeitplan der Reform
  3. Die vier neuen Budgets
  4. Was ändert sich bei Pflegegrad 1?
  5. Höhere Punkteschwellen bei der Begutachtung
  6. Folgen für pflegende Angehörige
  7. Höhere Eigenanteile im Pflegeheim
  8. Neue „Pflegebegleitung" ab 2028
  9. Was bedeutet das für Ihre Pflegebox?
  10. Unser Fazit — und was Sie jetzt tun sollten

Was ist das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)?

Das Pflegeneuordnungsgesetz — kurz PNOG — ist der aktuell wichtigste Reformentwurf im deutschen Pflegesystem. Die Bundesregierung will damit auf drei Herausforderungen reagieren:

Der Referentenentwurf datiert vom 4. Juni 2026. Er ist der offizielle Ausgangspunkt des Gesetzgebungsverfahrens — bis zur endgültigen Verabschiedung sind noch mehrere Beratungsrunden im Kabinett, im Bundestag und im Bundesrat vorgesehen. Änderungen sind wahrscheinlich, das Grundgerüst der Reform dürfte aber weitgehend so bleiben.

Zeitplan der Reform

Nach jetzigem Stand ist ein zweistufiger Zeitplan vorgesehen:

Phase 1 — 1. Januar 2027

Die zentralen Reformen greifen: neue Budget-Struktur, höhere Punkteschwellen bei den Pflegegraden, angepasste Zuschläge im Pflegeheim. Das bedeutet: Wer heute einen Antrag stellt, wird noch nach den aktuellen Regeln beschieden — nachher nach den neuen.

Phase 2 — 2028

Einführung der neuen „Pflegebegleitung", die pflegende Angehörige gezielt unterstützen soll. Details dazu weiter unten.

Tipp
Antrag noch 2026 stellen — nicht aufschieben

Die Punkteschwellen für die Einstufung sollen ab 2027 steigen. Wer sich vorher einstufen lässt, wird nach der derzeit noch günstigeren Regelung bewertet. Wir helfen Ihnen gerne beim Pflegegrad-Antrag.

Die vier neuen Budgets

Das PNOG bündelt viele Einzelleistungen in vier neuen Budget-Töpfen. Damit soll die Verwaltung einfacher und für Betroffene flexibler werden — allerdings sind die Beträge in einigen Bereichen niedriger als heute.

1. Entlastungsbudget (ersetzt das Pflegegeld)

Das Pflegegeld wird umbenannt und leicht erhöht. Aus dem Entlastungsbudget sollen aber künftig auch Leistungen bezahlt werden, die heute noch separate Ansprüche sind. Netto bleibt daher weniger Erhöhung übrig als es zunächst wirkt.

Besonderheit: Neue Pflegebedürftige in Pflegegrad 2 oder 3 sollen in den ersten drei Monaten nur die Hälfte des Budgets bekommen.

2. Sachleistungsbudget (ersetzt Pflegesachleistungen + Teile der Ersatzpflege)

Bündelt professionelle häusliche Pflege durch einen Pflegedienst mit Anteilen der Ersatzpflege. Die maximalen Beträge steigen etwas. Der Haken: Wer den Topf für Ersatzpflege nutzt, hat entsprechend weniger für die reguläre ambulante Versorgung übrig.

3. Sozialraumbudget (ersetzt den Entlastungsbetrag)

Dient der Finanzierung von Alltagshilfen, Nachbarschaftshilfe und anerkannten Angeboten der Kommunen. Zwei wichtige Änderungen:

Weniger flexibel: Nicht genutzte Beträge sollen künftig monatlich verfallen. Heute können sie ins nächste Halbjahr übertragen werden.

4. Überbrückungsbudget (ersetzt den Topf für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege)

Dies ist der umstrittenste Punkt: Der aktuell gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege soll durch ein Überbrückungsbudget ersetzt werden — mit deutlich niedrigerem Volumen. Familien in akuten Pflegekrisen hätten damit spürbar weniger Mittel als heute.

Wenn Sie das aktuelle System noch nutzen möchten, lohnt sich ein Blick in unseren ausführlichen Ratgeber Verhinderungs- und Kurzzeitpflege optimal nutzen.

Was ändert sich bei Pflegegrad 1?

Pflegegrad 1 wird durch die Reform am stärksten umgebaut. Konkret:

Gute Nachricht
Ihre Pflegebox bleibt — auch bei Pflegegrad 1

Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach §40 SGB XI ist von der Reform nicht betroffen. Die 42 € monatlich stehen Ihnen weiter zu — für Sie 100 % kostenfrei. Jetzt sichern →

Höhere Punkteschwellen bei der Begutachtung

Für die Pflegegrade 1, 2 und 3 sollen die notwendigen Punkte im NBA-Assessment (Neues Begutachtungsassessment) angehoben werden. Das bedeutet: Wer heute knapp einen Pflegegrad bekommt, könnte nach der Reform leer ausgehen — oder in eine niedrigere Stufe fallen.

Wenn Sie unsicher sind, wie stark Ihr Hilfebedarf im NBA gewichtet werden würde, hilft unser Pflegegrad-Ratgeber weiter — dort finden Sie eine verständliche Übersicht der sechs Module.

Handlungsempfehlung
Wenn Sie einen Antrag planen — nicht warten

Die geplanten höheren Punkteschwellen greifen erst ab 2027. Ein Antrag noch im Jahr 2026 wird nach den aktuellen — für Sie günstigeren — Regeln bewertet. Wir übernehmen den Antrag gerne für Sie: Zum Antragsservice.

Folgen für pflegende Angehörige

Für die geschätzt 4,7 Millionen pflegenden Angehörigen in Deutschland bringt das PNOG zwei wichtige Änderungen:

Weniger Rentenpunkte

Wer für die Pflege eines Angehörigen Arbeitszeit reduziert oder ganz aufgibt, bekommt heute dafür Rentenpunkte gutgeschrieben. Nach dem Reformentwurf sollen die neu erworbenen Rentenanwartschaften um rund 30% niedriger ausfallen. Bereits erworbene Ansprüche bleiben unberührt.

Wegfall der Flexirenten-Regelung

Die bisherige Möglichkeit, Pflegezeiten und Rentenzahlungen flexibel zu kombinieren, soll entfallen. Für pflegende Angehörige kurz vor der Rente ein empfindlicher Einschnitt.

Neue Überbrückungsleistung

Für akute Pflegesituationen — etwa bei plötzlichem Ausfall des pflegenden Angehörigen — soll das neue Überbrückungsbudget einspringen. Wie beschrieben aber mit deutlich geringerem Volumen als der heutige gemeinsame Jahrestopf.

Höhere Eigenanteile im Pflegeheim

Die gestaffelten Leistungszuschläge, die pflegebedürftige Menschen in Pflegeheimen entlasten, sollen zeitlich gestreckt werden. In Klartext: Wer neu ins Heim einzieht, zahlt länger den vollen Eigenanteil, bevor die höheren Zuschüsse der Pflegekasse greifen. Die Verschiebung beträgt in jeder Stufe mehrere Monate — bei der 75%-Stufe sogar rund eineinhalb Jahre.

Neue „Pflegebegleitung" ab 2028

Als Ausgleich für den Wegfall einzelner finanzieller Leistungen — vor allem bei Pflegegrad 1 — plant die Bundesregierung eine neue Pflegebegleitung. Sie soll Betroffene und Angehörige unter anderem beim folgenden unterstützen:

Konkrete Details — wer diese Begleitung anbietet, wie sie beantragt wird, wie lange sie dauert — sind noch offen. Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald es Neuigkeiten gibt.

Was bedeutet das für Ihre Pflegebox?

Diese Frage stellen uns gerade viele Kundinnen und Kunden. Die kurze Antwort:

Klare Antwort
Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel bleibt bestehen

Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach §40 SGB XI (bis 42 € monatlich) ist im Referentenentwurf ausdrücklich nicht zur Kürzung vorgesehen. Ihre Pflegebox bleibt also — auch nach 2027 — für Sie kostenfrei und mit dem heute üblichen Volumen. Ab Pflegegrad 1, ohne Zuzahlung, direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

Unser Fazit — und was Sie jetzt tun sollten

Die geplante Reform bringt für viele Betroffene echte Vorteile (leichte Erhöhung des Pflegegeldes, Sonderregelung für junge Pflegebedürftige, künftige Pflegebegleitung), aber auch klare Einschnitte: Der Wegfall zentraler Leistungen bei Pflegegrad 1, die deutliche Reduzierung des Überbrückungsbudgets, höhere Eigenanteile im Heim und weniger Rentenpunkte für pflegende Angehörige.

Konkrete Empfehlungen von uns

  1. Antrag nicht aufschieben. Wer noch 2026 einen Pflegegrad-Antrag stellt, wird nach den bisherigen (günstigeren) Punkteschwellen bewertet. Antragsservice
  2. Jahresbudget noch dieses Jahr nutzen. Der aktuelle 3.539 €-Topf für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gilt in 2026 in voller Höhe. Zum Ratgeber
  3. Pflegebox sichern. Auch nach der Reform besteht der Anspruch weiter — beantragen Sie jetzt, holen Sie ab sofort das monatliche Kontingent ab. Jetzt Pflegebox beantragen
  4. Über Rentenpunkte informieren. Sind Sie pflegende Angehörige und Pflegezeit noch vor der Rente? Lassen Sie sich individuell beraten — vor Inkrafttreten der Neuregelung 2027.

Wir bleiben für Sie am Ball und aktualisieren diesen Artikel, sobald es neue Entwicklungen gibt — spätestens bei jedem wichtigen Zwischenschritt im Gesetzgebungsverfahren.

Zuletzt aktualisiert: 9. Juni 2026 · Basierend auf dem Referentenentwurf vom 4. Juni 2026. Wir prüfen den Text bei jeder wichtigen Änderung im Gesetzgebungsverfahren erneut.

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